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Bußtag & Bettag
Herkunft, Verbreitung und Brauchtum
In Deutschland ist der Buß- und Bettag ein Feiertag der evangelischen Kirche. Er geht auf Notzeiten zurück und wurde im Laufe der Geschichte für besondere Anliegen angesetzt, jedoch oft nicht zum gleichen Datum. Bei diesem Tag geht es allerdings nicht um Büßen für begangene Taten im Sinne von „Strafe“, sondern darum, eine Haltungsänderung aufzuzeigen, um eine Umkehr zu Gott hin zu bewirken.
Seit dem 20. Jahrhundert bis zum heutigen Tag wird der Buß- und Bettag meist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, der letzte Sonntag im Kirchenjahr, begangen, also am Mittwoch vor dem 23. November bzw. 11 Tage vor dem 1. Advent. Im 2. Weltkrieg wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und somit als einzelner Feiertag abgeschafft.
Termine:
Mi, 19.11.2025 Mi, 18.11.2026 Mi, 17.11.2027 Gesetzlicher Feiertag in SN
Nach dem Krieg wurde der Buß- und Bettag von der gesamten DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, ausgenommen Bayern, wieder eingeführt und zum gesetzlichen Feiertag erklärt, was er bis 1994 auch nach der Wiedervereinigung für die ganze Bundesrepublik war.
1994 wurde dann auf Grund der Einführung der Pflegeversicherung beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Feiertag mit Wirkung ab 1995 abzuschaffen.
Lediglich im Bundesland Sachsen besteht bis heute der Buß und Bettag als gesetzlicher Feiertag, jedoch zahlen dort alle abhängig Beschäftigten einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
Der früheste Termin für den Buß- und Bettag ist der 16. November, der späteste Termin ist der 22. November.
Zum Feiertagskalender Feiertag Info
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