Feiertags- und Sonntagsfahrverbot für LKW LKW-Fahrverbot in Deutschland - Sonntagsfahrverbot, Ferienfahrverbot, Umweltschutz

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Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW


§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kriterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.


Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot

gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag


Das Ferienfahrverbot für LKW

gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen

Eine detailierte Auflistung der Strecken, die für die ein Ferienfahrverbot besteht, finden Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen





Autofreier Sonntag

Am 25. November 1973 gehörten die Strassen den Menschen und Pferde-gespannen, denn am 25.11.1973 war auf Grund der damaligen Ölkrise der erste autofreie Sonntag in Deutschland. Auch heutzutage regt der Verkehrsclub Deutschland wieder einen autofreien Sonntag an, um die Lust auf "ohne Auto" wieder zu wecken.

Nach einer Studie des Bundesverkehrs-ministeriums ist die Hälfte aller Strecken, für die der Deutsche ins Auto steigt, kürzer als 6 Kilometer. Da lohnt der Umstieg aufs Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel doch. Auch den ständig steigenden Benzinkosten könnte man so entgegen wirken ;)


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